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	<title>Marcel's Meinung</title>
	<link>http://de.marcel-bartels.com/blog</link>
	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 14:20:54 +0000</pubDate>
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		<title>Kurzer Prozess</title>
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 07:58:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.bartels</dc:creator>
		
		<category>Klägerismus</category>

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		<description><![CDATA[Richter in Deutschland entscheiden frei und unabhängig. Auf einer Webseite, für die ich früher offiziell und unstrittig verantwortlich gezeichnet habe, ist eine Folge von Zeichen veröffentlicht, die die Pressekammer des Landgerichtes Köln ohne nähere Begründung und abweichend von den neusten Entscheidungen anderer hoher Gerichte offenbar für rechtswidrig hält.
Vor einigen Wochen habe ich vom Landgericht Köln [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Richter in Deutschland entscheiden frei und unabhängig. Auf einer Webseite, für die ich früher offiziell und unstrittig verantwortlich gezeichnet habe, ist eine Folge von Zeichen veröffentlicht, die die Pressekammer des Landgerichtes Köln ohne nähere Begründung und <a href="http://www.buskeismus.de/urteile/29W232507_olg_mch_anwaltsschreiben%20.htm">abweichend</a> von den neusten Entscheidungen anderer hoher Gerichte offenbar für rechtswidrig hält.</p>
<p>Vor einigen Wochen habe ich vom Landgericht Köln auf Antrag eines &#8220;Kämpfers gegen Zensur&#8221; ohne vorherige Anhörung meinerseits unter dem Aktenzeichen <a href="http://www.google.de/search?q=28+O+157%2F08">28 O 157/08</a> eine einstweilige Verfügung erhalten, mit der es mir untersagt wird, zwei seiner E-Mails auf einer Webseite eingestellt zu halten. Gern wäre ich dem Wunsch des bekannten Kämpfers gegen Zensur nachgekommen und hätte seine E-Mails gelöscht. Das Problem dabei ist bloß, dass ich dazu gar nicht in der Lage bin. Es ist nicht mein Server und nicht meine Domain und ich habe auf die Inhalte keinen anderen Zugriff als viele andere. Ich kann Mails an den oder die Unbekannten versenden. Das können auch der Kläger und das Gericht. Ich werde vom Landgericht Köln dazu verpflichtet, etwas zu tun, was mir unmöglich ist. Vielleicht verstehen das die Juristen, die durchaus verlangen können, dass ich dafür sorge, dass in Deutschland zukünftig keine verfassungswidrigen Gesetze mehr beschlossen werden.</p>
<p>Klar, dass ich gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt habe. Die Verhandlung über den Widerspruch vorgestern war ein kurzer Prozess. Lediglich zwanzig Minuten waren für die Verhandlung über den Widerspruch angesetzt. Ich hatte den Eindruck, die Pressekammer des Landgerichts Köln wollte überhaupt nicht wirklich verhandeln und herausbekommen, wie die juristische Wahrheit, geschwiege denn wie die materielle aussieht.</p>
<p>Begonnen hat es damit, dass die Vorsitzende Richterin erklärte, dass es selbstverständlich ein Tippfehler des Gerichtes gewesen sei, dass die einstweilige Verfügung mit Urheberrechtssache überschrieben gewesen sei und der Bezuig auf auf § 97 des UrhG auch ein Tippfehler war. Natürlich ginge es in der einstweiligen Verfügung stattdessen um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Erklärt wurde von der vorsitzenden Richterin, dass die Frage der Passivlegitimation, d.h. meiner Verantwortlichkeit, eigentlich nur im Hauptsacheverfahren entschieden werden könne. Warum das Gericht die Aufforderung, den Antragsteller nach § 926 ZPO zum Einreichen der Hauptsacheklage aufzufordern, über Wochen hinweg ignorierte, wurde damit erklärt, dass das Sache der Rechtspfleger wäre. Die Rolle des Weichenstellers in solchen Fällen ist nur zu gut bekannt.</p>
<p>Entgegen den üblichen und ausschließlichen Gepflogenheiten vor den Pressegerichten sollten in der Verhandlung über meinen Widerspruch gleich zu Anfang der Verhandlung Anträge gestellt werden. Das erlaubt es der Richterin, zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Verhandlung zu beenden, und gab mir nicht die Möglcihkeit, die Anträge in Abhängigkeit von dem Gang der Verhandlung zu stellen. Das Gericht meinte, das muss so sein. Komischerweise war das nur in meiner Verhandlung so und in allen Nachfolgenden nicht, wie mir berichtet wurde. Eine Erörterung der Sach- und Rechtslage, die diesen Namen auch wirklich verdiente, fand nicht statt. Einmal bekam ich, als ich es vehement einforderte, Gelegenheit, eine Stellungnahme vorzutragen. Fragen wollte das Gericht erst gar nicht. Einen Antrag auf Anhörung eines Präsenzzeugen, der offenbar mehr zum Modus Operandi der Site weiß, konnte ich noch stellen. </p>
<p>Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, kam raus, und praktisch in einem Atemzug wurde erklärt, dass der Antrag abgelehnt und die Verhandlung geschlossen sei. Damit erhielt auch ich keine Gelegenheit zu erfahren, was mit der Site los ist. Protestiert habe ich dagegen, dass mir so das Recht verwehrt wurde, auf die Ablehnung des Antrages zu reagieren und weitere Anträge zu stellen, nur nützt das natürlich nichts mehr. Der gegnerische Anwalt ging einfach weg und das Gericht verkündete, die Verhandlung sei beendet. Bemerkenswert ist, dass die Verkündung einer Entscheidung dann doch noch mehr als zwei Wochen dauert.</p>
<p>Es gibt im deutschen Äußerungsrecht also offenbar zwei Arten von Prozessen: einen Prozess, der nach Standard abläuft und bei dem alles höflich und scheinbar korrekt abläuft. Bei diesen Standard-Prozessen werden die Anträge zum Ende der Verhandlung gestellt. Bei den Prozessen, die Macht demonstrieren sollen, werden die Anträge zu Beginn der Verhandlung gestellt, und die freien und unabhängigen Richter können formal ungestraft die Verhandlung zum beliebigen Zeitpunkt abbrechen. Die freien und unabhängigen Richter können somit einen langen Prozess mit unvorhersahbaren Ergebnissen vermeiden, indem die Verhandlung durch eine schnell hingesprochene Formel beenden. Dass eine solche Verhandlung in einem Gerichtssaal im heutigen Deutschland stattfindet, hätte ich kaum für möglich gehalten.
</p>
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