Einige Stunden meines gestrigen Geburtstags habe ich anlässlich einer für 13:30h anberaumten Verhandlung zu einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen mich im Landgericht Berlin verbracht.
Rechtsanwalt Sven Krüger von einer “Advovox Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger” hatte für eine “Primacall Vertriebs GmbH” beim Landgericht Berlin einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen mich eingereicht. Auf Seiten der Antragstellerin erschien ein mir unbekannter Rechtsanwalt und Nicole Labusch, die dem Fernsehpublikum des bayerischen Rundfunks durch einen bemerkenswerten Auftritt in der Sendung “Primacall Teil 2: Jetzt wird’s ungemütlich” bekannt sein könnte.
Nach Kenntnisnahme meiner Antragsentgegnung, in der die Existenz einer “Primacall Vertriebs GmbH” bestritten wurde, fiel dem Rechtsanwalt der Antragstellerin ein, dass die Antragstellerin sich kürzlich “überraschend” umbenannt habe und beantragte eine Änderung des Aktivrubrums in primacall Marketing & Vertrieb GmbH. Außerdem wurde noch beantragt, mir sinngemäß etwa zu verbieten, Schriftverkehr der Antragstellerin zu veröffentlichen oder daraus zu zitieren. Nach einem langen Vortrag des Vertreters der Antragstellerin wurde die Verhandlung gegen 15:00h geschlossen. Gegen 16:00h wurde verkündet, dass die Anträge der Antragstellerin zurückgewiesen werden.
Ich bin mal neugierig, ob die Kosten für die unfreiwillige “Geburtstagsparty” im Landgericht einbringbar sein werden.
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