Heute kam mal wieder Post. Die Amtsanwaltschaft Berlin in der Sache des “Verlagshauses aus Werlte” mit, dass sie die Ermittlungen gegen mich nach einer Strafanzeige wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit den Parteibuch-Artikeln zum NVK-Verlag abgeschlossenen habe und bereit wäre, gegen die Zahlung von 1000 Euro an die Justizkasse nach §153a Abs 1 StPO von der Erhebung einer öffentlichen Klage abzusehen.
Mir zu erklären, was mir eigentlich genau vorgeworfen wird, hat sich die Amtsanwaltschaft Berlin gespart. Warum sollte die Amtsanwaltschaft einem Beschuldigten auch erklären, welche Vorwürfe sie erhebt. Viel besser ist es da doch, einem Beschuldigten anzubieten, sich gegen 1000 Euro von der Belästigung mit einem Strafprozesses freizukaufen. Die Amtsanwaltschaft spart sich so die Mühe, irgendetwas anzuklagen oder dem Beschuldigten auch nur irgendwas konkret vorwerfen zu müssen. Und wer sich mit 1000 Euro freikaufen kann, der ist sicherlich auch als Unschuldiger in vielen Fällen besser bedient, als die typischen Unwägbarkeiten eines deutschen Strafprozesses auf sich zu nehmen.
Ich hätte aber zu gern von dem Oberamtsanwalt gewusst, was er mir eigentlich vorwirft, werde deshalb die 1000 Euro nicht zahlen und sehe den Amtsschimmel positiv. Vielleicht kommt es ja durch einen Strafprozess gegen mich dazu, dass sich auch Journalisten von reichweitenstärkeren Publikationen endlich mal mit den “seriösen” Polizeiverlagen aus dem Umfeld der hoch angesehenen “International Police Association” beschäftigen und der Frage nachgehen, warum Ehrhart Körting nicht antwortet.
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Comments
This entry was posted on Dienstag, August 28th, 2007 at 16:45 and is filed under Meinungsfreiheit, Strafanzeige, 153a. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.
You know that you are not allowed to publish the “Anklageschrift” before the beginning of the “Hauptverhandlung” if you should receive one.
This is just a warning from me, take a look at § 353d. I wish you good luck.